|
übersichtlich,
deutlich,
für einen
sachverständigen
Dritten
nachvollziehbar
alle Belege
vollständig und
richtig
verbuchen
(bewerten)
spätestens
monatlich, wenn
Belege
dazwischen
vollständig
abgelegt
werden
zeitlich
chronologische
Reihenfolge
Vermögenswerte nicht
überbewerten,
kein
Scheinvermögen
angeben
Stifte
verwenden,
deren
Ergebnisse
nicht spurlos
geändert
werden
können,
bei Fehler
Storno
buchen
Entwertung
von
Zwischenräumen -
Buchhalternase
zu jeder
Buchung
ein
eindeutiger Beleg
mit
Belegtext, Betrag,
Datum,
Umsatzsteuer,
Aussteilerund
Empfängername
10 Jahre:
Bücher,
Aufzeichnungen,
Inventarlisten und
Bilanzen
Buchungsbelege,
-
Geschäftsbriefe
Stichtag 1.7.
- 30.6 ;
(möglich
auch 1.1)
|
|
|